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Gesundheits-Infos

 

Krankmeldung

Melden Sie uns bitte umgehend, wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann! Falls dies nicht über Sdui möglich ist, melden Sie Ihr Kind bitte persönlich bis 8.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 07451 2250 bei uns ab.

Sollte das Büro noch nicht besetzt sein, können Sie gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.

Oder Sie schreiben eine Email an info@grundschule-nordstetten.de.

Bitte stimmen Sie sich mit Ihrer Klassenleitung ab, ob eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest nachgereicht werden muss.

Wir bitte Sie vorzugsweise die Krankmeldefunktion von Sdui zu nutzen – weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite „Krankmeldung per Sdui“.

 

Krankmeldung über Sdui

Unsere Schule nutzt ab sofort die Krankmeldefunktion von Sdui. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihr Kind jetzt schnell und unkompliziert krankmelden können. Denn sobald Sie die Krankmeldung abschicken, werden die Schulleitung, das Sekretariat, die Klassenleitung und weitere Fachlehrer sofort per App informiert. Dadurch erreicht die Krankmeldung alle Personen, die diese Information brauchen. Andere Eltern erhalten die Nachricht natürlich nicht!

Wir bitten Sie, ab sofort ausschließlich die neue Krankmeldefunktion zu nutzen und zukünftig auf Krankmeldungen per E-Mail, Anruf und persönlicher Nachricht an die Klassenleitung abzusehen. Vielen Dank!

Kurzanleitung Krankmeldung:

  1. Klicken Sie in der App unten in der Mitte auf das große, pinke +.
  2. Dann klicken Sie auf „Krankmeldung einsenden“.
  3. Es öffnet sich ein neues Dialogfenster.
  4. Dort wählen Sie einen Tag oder ein Zeitfenster aus, für den/das Sie Ihr Kind krank melden möchten.
  5. Dann geben Sie bitte den Grund für die Abwesenheit Ihres Kindes an (krank (ggfs. welche Erkrankung vorliegt), Arztbesuch, Logopädie usw.).
  6. Im Anschluss auf den pinken Button „Krankmeldung einsenden“ klicken. Fertig!

 

Merkblatt zum Infektionsschutz

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind wir verpflichtet, Ihnen folgendes Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz auszuhändigen.

Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch.

 Ergänzend bitten wir Sie, der Schule Erkrankungen an Röteln, Ringelröteln und Influenza,… zu melden. Für diese Erkrankungen besteht zwar keine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch ist im Hinblick auf die drohenden Risiken für Schwangere eine zuverlässige Mitteilung an die Schule von besonderer Bedeutung.

 

Merkblätter für übertragbare Krankheiten

Für bestimmte ansteckende Krankheiten gibt es durch das Infektionsschutzgesetz Vorgaben zur Meldung in einer Gemeinschaftseinrichtung sowie zur Behandlung:

Berthold-Auerbach-Grundschule